Aktuelles
Was suchen Sie?
GmbH-Ratgeber
Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.
Bei einer durch Entgeltumwandlung finanzierten Pensionszusage darf das Finanzamt keine strengen Anforderungen an die steuerliche Anerkennung stellen.
Wenn der Gewinnanteil eines Mehrheitsgesellschafters im Gegensatz zu den Anteilen der anderen Gesellschaftern nicht ausgeschüttet, sondern in die Gewinnrücklage eingestellt wird, liegt kein Zufluss von Kapitalerträgen vor.
Auch ohne großes Jahressteuergesetz im letzten Jahr hat sich zum Jahreswechsel wieder einiges geändert im Steuerrecht.
Große Spenden an eine von den Gesellschaftern gegründete Stiftung können eine verdeckte Gewinnausschüttungen sein.
Damit das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung durch ein überhöht verzinstes Gesellschafterdarlehen unterstellen kann, muss es alle zinsrelevanten Faktoren angemessen berücksichtigen.
Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen.
Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.
Neben einer Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften werden die körperschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für Konzerne und internationale Gesellschaften verbessert.
Dass Dividendenerträge bei der Körperschaftsteuer nur dann unberücksichtigt bleiben, wenn die Beteiligung mindestens 10 % beträgt, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Anspruch auf Vorsteuervergütung trotz fehlender formeller Angaben
- Auskunftsanspruch umfasst keine steuerlichen Auslandsbeziehungen
- Müll und Abwasser sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen
- Hilfsmaßnahmen für vom Krieg in der Ukraine Geschädigte
- Grundsteuerreform: Zusammenfallen mit dem Zensus
- Grundsteuerreform: Änderungen für die Land- und Forstwirtschaft
- Grundsteuerreform: Übersicht der Modelle und benötigte Daten
- Grundsteuerreform: Besonderheiten in den Bundesländern
- Grundsteuerreform: Das Bundesmodell für die Grundsteuer
- Grundsteuerreform: Umsetzung der Reform
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich