Aktuelles
Was suchen Sie?
Längere Steuererklärungsfristen auch für 2020 vorgesehen
Auch für 2020 bleibt für die Steuererklärung mehr Zeit, wenn die Erklärung durch den Steuerberater erstellt wird.
Für die Abgabe der Steuererklärungen für 2019 durch den Steuerberater gibt es bereits eine Verlängerung der Abgabefrist um sechs Monate. Nun haben sich die Koalitionsfraktionen auch auf eine Verlängerung für die Erklärungen für 2020 geeinigt, diesmal jedoch nur um drei Monate bis Ende Mai 2022. Auch hier gilt die Verlängerung nur für Steuerberater; wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss diese wie gehabt bis Ende Juli 2021 beim Finanzamt einreichen oder eine Fristverlängerung beantragen.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich