Aktuelles
Was suchen Sie?
Steuererklärungsfristen für 2020 um drei Monate verlängert
Alle Steuerzahler erhalten aufgrund der Corona-Pandemie drei Monate mehr Zeit, um die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt einzureichen.
Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für 2019 schon Anfang des Jahres um sechs Monate verlängert. Allerdings galt diese Fristverlängerung nur für Erklärungen, die vom Steuerberater erstellt werden, da die allgemeine Erklärungsfrist bereits länger abgelaufen war. Da der pandemiebedingte Mehraufwand in vielen Fällen noch nicht vorbei ist und die Steuererklärung für 2020 für die meisten Steuerzahler mit zusätzlichen Fragen verbunden ist, haben Bundestag und Bundesrat nun auch eine Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2020 beschlossen. Anders als für 2019 beträgt die Verlängerung diesmal zwar nur drei Monate, gilt dafür aber für alle Steuerzahler. Wer die Steuererklärung selbst beim Finanzamt abgibt, hat dafür also bis zum 31. Oktober 2021 Zeit.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet
- Unterbringung in einer Pflege-WG
- Anwaltskammer hält Soli für verfassungswidrig
- Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuchs
- Mehrfache Ausschöpfung des Höchstbetrags für Investitionsabzugsbeträge
- Pauschalbesteuerung der Überlassung von VIP-Logen
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich