Aktuelles
Was suchen Sie?
Künstlersozialabgabe auch 2022 stabil bei 4,2 %
Durch einen erneuten Zuschuss aus der Bundeskasse soll die Künstlersozialabgabe auch im Jahr 2022 unverändert bei 4,2 % liegen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der Künstlersozialabgabe-Verordnung 2022 vorgelegt, demzufolge der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung auch im Jahr 2022 unverändert 4,2 % betragen soll. Ermöglicht wird das durch einen Entlastungszuschuss des Bundes von knapp 84,6 Mio. Euro. Damit soll eine stärkere Belastung der abgabepflichtigen Unternehmen verhindert und den wirtschaftlichen Folgen durch die Corona-Pandemie insbesondere für die Kultur- und Kreativbranche Rechnung getragen werden. Bereits im letzten Jahr wurden Bundesmittel von 32,5 Mio. Euro zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes zur Verfügung gestellt.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- Doppelte Haushaltsführung nur bei längerer Fahrzeit
- Geltendmachung der Energiepreispauschale nicht beim Arbeitgeber
- Pflegepauschbetrag nur bei angemessener Pflegeleistung
- Letztmalige Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
- Wachstumschancengesetz vom Bundesrat verabschiedet
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich