Aktuelles
Was suchen Sie?
Grundsteuerreform: Zusammenfallen mit dem Zensus
Durch das Zusammenfallen von Zensus und Neubewertung des Grundbesitzes im Rahmen der Grundsteuerreform müssen viele Immobilieneigentümer dieses Jahr gleich zweimal Angaben zu ihrem Grundbesitz machen.
In diesem Jahr findet in Deutschland wieder ein Zensus statt, der oft auch als Volkszählung bezeichnet wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus in das Jahr 2022 verschoben. Damit findet die ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus stattfindende Gebäude- und Wohnungszählung nun fast gleichzeitig mit der Abgabe der Feststellungserklärungen zur Grundsteuerreform statt.
Eine parallele Datenerhebung ist unvermeidlich, da unterschiedliche Merkmale abgefragt und erhoben werden. Aus Datenschutzgründen können die Befragung im Rahmen des Zensus und die Erklärungsabgabepflicht gegenüber dem Finanzamt nicht zusammengelegt werden. Auch ein Austausch der abgefragten Daten untereinander ist deshalb ausgeschlossen. Daher müssen Immobilienbesitzer dieses Jahr beiden Erklärungspflichten nachkommen, wenn sie auch vom Zensus für die Befragung ausgewählt wurden.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen
- Verspätete Pauschalversteuerung kann zu Beitragspflicht führen
- Erfassung von Gutscheinen bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Investitionsabzugsbeträge bei steuerbefreiten Solaranlagen
- Anhebung der Schwellenwerte für die Betriebsgrößenklassen
- Erweiterte Kürzung bei einer Betriebsverpachtung
- Jährlicher Frühjahrsputz im Steuerrecht
- Voraussetzungen für Option zum Teileinkünfteverfahren
- Datenaustausch zu Auslandskonten ist verfassungsgemäß
- Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich