Aktuelles
Was suchen Sie?
Koalition beschließt kurzfristig deutlich höheres Kindergeld
Die für 2023 geplante Anhebung des Kindergelds wird kurz vor Verabschiedung des Gesetzes fast verdoppelt auf 250 Euro ab dem ersten Kind.
Mit dem dritten Entlastungspaket hatte die Ampelkoalition bereits eine Anhebung des Kindergelds ab 2023 auf 237 Euro für das erste und zweite Kind in Aussicht gestellt. Diese wurde dann schnell auch auf das dritte Kind ausgeweitet. Nun überrascht die Koalition mit der Ankündigung, dass die Anhebung kurzfristig sogar auf 250 Euro aufgestockt wurde. Aktuell beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 219 Euro und für das dritte Kind 225 Euro im Monat. Ab dem vierten Kind gibt es schon jetzt 250 Euro. Durch die erneute Anhebung gibt es damit ab 2023 für alle Kinder einheitlich 250 Euro Kindergeld im Monat und die geplante Anpassung wird dadurch zur größten Erhöhung des Kindergeldes in der Geschichte der Bundesrepublik.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Umfang der Erbschaftsteuerbefreiung eines Familienheims
- Anscheinsbeweis für private Kfz-Nutzung durch Geschäftsführer II
- Rückzahlung von Erstattungszinsen als negative Kapitalerträge
- Anspruch auf Vorsteuerabzug der Einfuhrumsatzsteuer
- Eckpunkte für ein Bürokratieentlastungsgesetz
- Ein-Mann-GmbH verhindert keine Scheinselbstständigkeit
- Deutlich höhere Beitragsgrenzen ab 2024 für Gutverdiener
- Löschung einer britischen Limited nach dem Brexit
- Zuwendungen an Streamer sind umsatzsteuerpflichtig
- SV-Meldeportal ersetzt sv.net
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich