Aktuelles
Was suchen Sie?
Vereinfachter Zugang zum Kurzarbeitergeld läuft aus
Der bis 30. Juni 2023 befristete vereinfachte Zugang zur Kurzarbeit soll nicht erneut verlängert werden.
Die Bundesregierung will den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht über Ende Juni hinaus verlängern. Die aktuellen Vereinfachungen, nach denen auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet wird und es genügt, wenn 10 % der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall betroffen sind, wurden zu Beginn der Corona-Pandemie eingeführt und seither immer wieder verlängert. Die wirtschaftliche Entwicklung und die unerwartet gute Lage auf dem Arbeitsmarkt haben die Bundesregierung nun aber zu dem Entschluss gebracht, die Vereinfachungsregeln, die nach derzeitigem Stand noch bis 30. Juni 2023 gelten, auslaufen zu lassen. Kurzarbeit ist auch danach noch möglich, allerdings nur dann, wenn mindestens 30 % der Arbeitnehmer von einem Arbeitsausfall betroffen sind. Von 2020 bis 2022 hat der Staat 45,5 Mrd. Euro für die Kurzarbeit bereitgestellt.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Zeitpunkt der Vereinnahmung bei einer Überweisung
- Zahlungen des Arbeitnehmers für Stellplatz beim Arbeitgeber
- Durchschnittssatzbesteuerung nur für inländische Land- und Forstwirtschaft
- Grundlohn bei Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
- Schätzungsbefugnis des Finanzamts bei formalen Mängeln
- Klage gegen Solidaritätszuschlag ab 2020 derzeit unzulässig
- Bundesfinanzhof bestätigt Rechtmäßigkeit von Säumniszuschlägen
- Fehler beim Datenimport ist kein korrigierbarer Schreibfehler
- Kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen
- Insolvenzgeldumlage bleibt 2024 unverändert bei 0,06 %
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich