Aktuelles
Was suchen Sie?
Säumniszuschläge sind auch für Zeiträume ab 2019 verfassungskonform
Die Höhe der Säumniszuschläge ist auch für Zeiträume nach 2018 nicht verfassungswidrig, wie der Bundesfinanzhof erneut bestätigt hat.
Der Bundesfinanzhof hat erneut bestätigt, dass die Höhe der Säumniszuschläge auch für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2018 verfassungskonform ist. Die in einem Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung von einem anderen Senat des Bundesfinanzhofs geäußerten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge sind nach Meinung des X. Senats des Bundesfinanzhofs kein Anlass, die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Säumniszuschläge dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorzulegen.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Anforderung von Unterlagen durch das Finanzamt
- Steuerliche Folgen von grenzüberschreitender Telearbeit
- Zahlungen für vorzeitige Beendigung eines Telekommunikationsvertrags
- Prozesskosten für Streit um nachehelichen Unterhalt
- Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Unbeabsichtigter Verbrauch der Steuervergünstigung bei Betriebsveräußerung
- Rekordeinnahmen aus der Hundesteuer
- Jahressteuergesetz 2024 nimmt nächste Hürde
- Steuerermäßigung für eine energetische Maßnahme
- Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich