Aktuelles
Was suchen Sie?
Höhere Steuerfreibeträge beschlossen
Die nachträgliche Anhebung des steuerfreien Existenzminimums und des Kinderfreibetrags für 2024 ist beschlossen und kann damit noch bei der Lohnabrechnung für Dezember 2024 berücksichtigt werden.
Neben dem Jahressteuergesetz 2024 haben Bundestag und Bundesrat auch das „Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024“ gebilligt. Mit diesem Gesetz soll rückwirkend für das Jahr 2024 der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen und der steuerliche Kinderfreibetrag um 228 Euro auf 6.612 Euro. Das Gesetz wollten die Parlamente so schnell wie möglich verabschieden, damit bei den Arbeitnehmern eine nachträgliche Berücksichtigung der höheren Freibeträge in der Lohnabrechnung für Dezember 2024 noch möglich ist.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich
