Aktuelles
Was suchen Sie?
Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung geändert und geht nun bei der zinslosen Ratenzahlung für eine Immobilie nicht mehr von einem Zinsanteil in den Teilzahlungen aus.
Der private Verkauf von Wirtschaftsgütern ist nach dem Ablauf der Spekulationsfrist in der Regel steuerfrei. Für Immobilien beträgt die Spekulationsfrist zehn Jahre, für die meisten übrigen Wirtschaftsgüter ein Jahr. Wenn der Verkäufer mit dem Käufer eine Ratenzahlung vereinbart, kann es trotzdem sein, dass das Finanzamt einen Anteil des Kaufpreises kassieren will.

So erging es einem Elternpaar, das eine Immobilie an seine Tochter verkaufte und mit dieser eine zinslose Ratenzahlung für den Kaufpreis vereinbarte. Trotz der vertraglichen Regelung ging das Finanzamt davon aus, dass in den Kaufpreisraten auch ein Zinsanteil enthalten ist, der bei den Eltern zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen führt. Bisher hatte der Fiskus bei diesem Vorgehen Rückendeckung durch die Rechtsprechung, doch der Bundesfinanzhof hat nun seine langjährige Rechtsprechung geändert.
Das könnte Sie interessieren:
-
- Nutzung von Elektro- und Hybrid-Firmenwagen
- Grundfreibetrag war 2023 verfassungskonform
- Erweiterte Kürzung entfällt bei Grundstücksverkauf vor Liquidation
- Vom Erblasser nicht bewohnte Immobilie ist kein Familienheim
- Einführung der Frühstartrente
- Aktionsplan gegen Steuer- und Finanzkriminalität
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die „Steuererklärung mit einem Klick“
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- rsk - Kanzlei R. & S. Krich GbR
- Rudolf Krich
- Dr. Stefan Krich
